Vergleich zwischen dem schweizerischen und dem europäischen System zum EAG-Recycling

Die Schweiz ist nicht Teil der Europäischen Union und verfügt trotz starker Ähnlichkeiten mit dem europäischen Rahmen über eigene rechtliche, institutionelle und technische Regeln für die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (EAG). Dieser spezifische Rahmen hat die Schweiz dazu veranlasst, technische Anforderungen und eine eigene Methodik für die Audits sowie für die Durchführung und Auswertung von Batchversuchen zu entwickeln. Einige methodologische Entscheidungen beeinflussen die berechneten und veröffentlichten Recyclingquoten, die daher nicht direkt mit den europäischen Quoten vergleichbar sind.

16.06.2026

Hintergrund

Obwohl sich das Schweizer Umweltrecht weitgehend am europäischen Recht orientiert und die betrieblichen Praktiken ähnlich sind, verfügt die Schweiz über einen eigenen rechtlichen, institutionellen und technischen Rahmen für die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (EAG). Diese Besonderheiten haben einen direkten Einfluss auf die Organisation des Recyclings, auf die Anforderungen an die Akteure der Recyclingkette und folglich auch auf die berechneten und veröffentlichten Recyclingquoten.

Wie in den meisten Ländern der Europäischen Union beruht das EAG-Recycling auf einer Finanzierung durch die Hersteller und Importeure. Die rechtliche und institutionelle Form dieser Finanzierung unterscheidet sich jedoch zwischen der Schweiz und den EU-Mitgliedstaaten erheblich, was sich darauf auswirkt, wie die Anforderungen festgelegt, überwacht und umgesetzt werden.

Organisation des europäischen Systems und Rechtsgrundlage

In der Europäischen Union bildet die EAG-Richtlinie (2012/19/EU) die zentrale Rechtsgrundlage für die Entsorgung von EAG. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, ein System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) einzuführen, wonach Hersteller und Importeure die Sammlung, Behandlung und das EAG-Recycling finanzieren müssen. In der Schweiz sind die Stoffströme wie Glas oder Batterien vergleichbar zu dieser Funktionsweise geregelt, bei denen die Rücknahme und die Finanzierung des Recyclings gesetzlich vorgeschrieben sind und von den staatlichen Behörden begleitet werden. Diese Verpflichtung wird in das nationale Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt. In den meisten Ländern erfolgt die operative Umsetzung durch behördlich anerkannte oder zugelassene Rücknahmesysteme, die das Management der Stoffströme und die finanzielle Unterstützung des Recyclings organisieren. Die praktischen Modalitäten unterscheiden sich jedoch von Land zu Land; insbesondere werden die Recycler nicht immer durch die Rücknahmesysteme direkt vergütet.

Organisation des Schweizer Systems und gesetzliche Grundlage

In der Schweiz bildet die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG), die zentrale gesetzliche Grundlage für die Entsorgung von EAG. Die VREG legt die allgemeinen Grundsätze für eine umweltverträgliche Rücknahme, Behandlung und Entsorgung fest und regelt ausdrücklich die Frage der Finanzierung, indem sie die Möglichkeit von vorgezogenen Recyclingbeiträgen vorsieht. Auf dieser Basis wird das EAG-Recycling von den Rücknahmesystemen «SENS eRecycling» und «Swico Recycling» organisiert, zwei privaten Organisationen. Die Finanzierung basiert auf einer vorgezogenen Recyclingbeitrag, der von den Verbraucher:innen getragen und von den Herstellern und Importeuren an die Systeme gezahlt wird, wobei die Kosten werden in der Regel über die Händler auf den Verkaufspreis geschlagen. Dieser Beitrag ist keine Gebühr, die direkt per Gesetz auferlegt wird, sondern wird von den Systemen mittels Verträgen umgesetzt.

Die technischen, organisatorischen und ökologischen Anforderungen an Recyclingbetriebe werden in den Verträgen zwischen den Systemen und den Recyclingbetrieben sowie in den technischen Richtlinien der Systeme festgelegt. Die Einhaltung wird von unabhängigen Konformitätsbewertungsstellen überprüft, dabei handelt es sich um die Auditor:innen, der Technischen Kommissionen von SENS eRecycling und Swico Recycling.

Institutionelle Unterschiede zwischen der Schweiz und der Europäischen Union

Der Hauptunterschied zwischen dem Schweizer und dem EU-System liegt in ihren institutionellen Grundlagen. In der Europäischen Union sind die Zielvorgaben für Sammlung, Recycling und Verwertung in der Gesetzgebung verankert und unterliegen einer regulatorischen Überwachung auf nationaler Ebene. In der Schweiz beruht das System auf einer Kombination aus einer gesetzlichen Grundlage mit Grundsätzen (VREG), einer Vollzugshilfe mit Auslegungswert und vertraglichen Anforderungen, die von den Systemen festgelegt werden.

Die Vollzugshilfe zur VREG präzisiert die von den Behörden und Branchenakteuren erwartete Auslegung. Sie hat keinen Gesetzescharakter, ist aber ein anerkanntes Instrument zur Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung der Verordnung durch die Kantone und die betroffenen Akteure. Das detaillierte Management der Recyclingleistung sowie die technische Kontrolle liegen weitgehend in der Verantwortung der Recyclingsysteme SENS eRecycling und Swico Recycling, während die Kantone hauptsächlich für allgemeine Umweltaspekte zuständig sind, etwa für Anlagen, Emissionen, Lagerung und gefährliche Abfälle.

Europäische technische Grundlagen

Aus technischer Sicht basiert die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG) in Europa heute auf den CENELEC-Normen der Reihe EN 50625. Die technischen und organisatorischen Anforderungen an Recyclingbetriebe stützten sich zuvor auf den «WEEELABEX Standard for Treatment» und wurden mit der Veröffentlichung der Normenreihe EN 50625 durch diese ersetzt.

Auf Ebene der Europäischen Union schreibt die WEEE-Richtlinie kein einheitliches technisches Audit- oder Zertifizierungssystem für Recyclingbetriebe vor. Das wichtigste in Europa angewendete Zertifizierungssystem ist WEEELABEX. Die Anwendung der Normen EN 50625 sowie der auf WEEELABEX basierenden Auditsysteme hängt von den nationalen Rechtsvorschriften und den Anforderungen der jeweiligen Rücknahmesysteme ab.1

Schweizerische technische Grundlagen

In der Schweiz verweisen die Verträge mit SENS eRecycling und Swico Recycling ebenfalls auf die Normenreihe EN 50625. Diese werden zudem durch die Technischen Richtlinien von SENS und Swico zur Normenreihe SN EN 50625 (ergänzende technische Vorschriften, eTV) ergänzt, die bestimmte Anforderungen präzisieren oder verschärfen.

Die Audits sind über unabhängige Auditor:innen organisiert, die von den Rücknahmesystemen SENS eRecycling und Swico Recycling beauftragt werden. Diese Kontrollen sind eine wichtige Voraussetzung für die Auszahlung der finanziellen Beiträge an die Recyclingunternehmen. Die Auditmethodik orientiert sich am europäischen System, aber die Auditprotokolle sind spezifisch für die Schweiz und nicht Teil eines harmonisierten Akkreditierungsschemas auf europäischer Ebene.

Zusätzliche technische Anforderungen in der Schweiz

Zu den wichtigsten Unterschieden, die in den Schweizer technischen Richtlinien eingeführt wurden, gehören:

  • Richtwert für Recycling- und Verwertungsquoten: Die Schweizer Quoten sind als Richtwerte und nicht als strenge Grenzwerte definiert. Bei der Bewertung eines Batchversuchs geht es nicht nur um das Erreichen der Recyclingquote, sondern auch um die Qualität der Verwertung und die Analyse der Verluste an recycelbaren Materialien.
  • Berücksichtigung von Schadstoffen: Die Massenanteile von polychlorierten Biphenylen (PCB) und gegebenenfalls anderen Schadstoffen in den Ausgangsfraktionen werden auf die gesamte Eingangsmasse bezogen. Die Bewertung beschränkt sich daher nicht auf die Konformität bestimmter Fraktionen, sondern untersucht die gesamte Schadstoffbelastung, die bei der Behandlung entsteht, um die Wirksamkeit der Entfrachtung und Trennung zu beurteilen.
  • Für bestimmte Kategorien gelten besondere Anforderungen, insbesondere für Leuchtmittel, für die die technischen Richtlinien der Schweiz strengere Schwellenwerte für Quecksilber in Glas- und Metallfraktionen vorschreiben.

Zusätzliche Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit in der Schweiz

Ergänzend dazu zeichnet sich die Schweiz durch hohe Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit und die Meldung der Stoffflüsse aus. Wie in der EU werden die Batchversuche in der europäischen Software RepTool erfasst. Im Gegensatz zu den meisten europäischen Ländern, in denen RepTool auch für die jährlichen Stoffflüsse verwendet wird, melden die Schweizer Recycler alle ihre Flüsse in der nationalen Software WEEE flow.

Diese Software ermöglicht eine detaillierte Erfassung der Ein- und Ausgänge, sowie der Lagerbestände. Die Daten werden zwischen den Recyclern konsolidiert: Ein ausgehender Strom bei einem Akteur muss einem eingehenden Strom beim nächsten Akteur entsprechen. Dieser Grad an Detailliertheit und Kohärenz wird auf europäischer Ebene in der Regel nicht verlangt.

Zielvorgaben für die Recycling- und Verwertungsquote

In der Schweiz sind die Zielvorgaben und Zielquoten für das Recycling in der VREG selbst nicht direkt verbindlich festgelegt. Sie werden in der Vollzugshilfe der VREG präzisiert und für die angeschlossenen Recyclingbetriebe durch die technischen Richtlinien und Vertragsanforderungen von SENS eRecycling und Swico Recycling konkretisiert. In der Europäischen Union werden die Recycling- und Verwertungsquoten direkt in der EAG-Richtlinie festgelegt und in nationales Recht umgesetzt.

Chart Fallback Image
Chart Fallback Image

Unterschiede in der Methodik zur Berechnung der Recyclingquoten

Die Bewertung der Recycling- und Verwertungsquoten erfolgt anhand von Batchversuchen. Zwischen der Schweiz und der EU gibt es methodologische Unterschiede bei der Durchführung von Batchversuchen und der Interpretation der Ergebnisse. In der Schweiz werden bestimmte Behandlungstechnologien nicht als Recycling eingestuft, wenn sie kein stoffliches Recycling im engeren Sinne ermöglichen oder wenn die Daten lückenhaft sind. Dies gilt insbesondere für bestimmte Verwendungen von inerten Stoffen wie Glas oder Beton im Deponiebau oder für Metalle, die aus Schlacken nach der Verbrennung zurückgewonnen werden. Zwar können bei der Aufbereitung von Schlacken Metalle extrahiert werden, doch ist die Effizienz dieser Rückgewinnung, insbesondere bei den Feinfraktionen aus den Shredderrückständen, begrenzt und variiert je nach Anlage und eingesetzter Technologie.

In mehreren europäischen Ländern können vergleichbare Technologien als Recycling angerechnet werden, was zu höheren Recyclingraten auf Papier führt, ohne dass sich die tatsächliche Umweltleistung zwangsläufig unterscheidet. Darüber hinaus legt die Schweiz besonderen Wert auf die Kontrolle gefährlicher Substanzen, was mitunter zulasten einer maximalen Recyclingquote geht.

Der Schweizer Ansatz zielt darauf ab, die technische Realität der Prozesse genauer widerzuspiegeln und eine Überschätzung der Recyclingleistung zu vermeiden. Aufgrund dieser methodischen Unterschiede sind die Recyclingquoten der Schweiz und der EU nicht direkt miteinander vergleichbar.

Unterschiede im Kontext und in der Recyclingpraxis

Unterschiede im Umfeld tragen ebenfalls zu unterschiedlichen Beobachtungen bei. Der Metallanteil in Geräten nimmt im Laufe der Jahre ab. Aufgrund des hohen Lebensstandards sind die in der Schweiz ins Recycling gebrachten EAG oft neuer und enthalten weniger Metall als in einigen europäischen Ländern.

Bei einigen Kategorien, insbesondere bei Haushaltsgrossgeräten, ist das Kunststoffrecycling in der Schweiz derzeit wenig verbreitet. Die Anforderungen könnten in Zukunft verschärft werden, falls wirtschaftlich tragbare Recyclingmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die ökologisch vorteilhaft sind.

Diese beiden Faktoren tragen dazu bei, dass in der Schweiz niedrigere Recyclingquoten ausgewiesen werden als in einigen europäischen Ländern, insbesondere bei Haushaltsgeräten, im Rücknahmesystem der SENS eRecycling.

Austausch zwischen der Schweiz und Europa

Das Schweizer EAG-Recyclingsystem ist gekennzeichnet durch eine an die Grösse des Landes angepasste Organisation und eine begrenzte Anzahl von Akteuren, was die Koordination zwischen den Systemen, den technischen Kommissionen, den Recyclingunternehmen und den Behörden erleichtert. Diese Voraussetzungen begünstigen eine schrittweise und relativ schnelle Entwicklung der technischen und methodischen Anforderungen.

Im Gegensatz zum europäischen Rahmen, dessen Umsetzung zwischen den Mitgliedstaaten und sogar innerhalb bestimmter Länder je nach Region oder Rücknahmesystem heterogen bleibt, zeichnet sich das Schweizer System durch eine homogene Anwendung der technischen Anforderungen und Methoden im gesamten Land aus. Ausserdem messen Schweizer Systeme der Qualität der Behandlungswege und der Kontrolle gefährlicher Stoffe über das blosse Erreichen quantifizierter Zielwerte hinaus eine besondere Bedeutung bei, was zu unterschiedlichen methodischen Abwägungen führen kann, ohne die gesamte Umweltleistung in Frage zu stellen.

Dieser nationale Ansatz ist eingebettet in einen engen Austausch mit weiteren europäischen Akteuren. SENS eRecycling und Swico Recycling sind Mitglieder des WEEE-Forums und beteiligen sich aktiv an Diskussionen zur Umsetzung der Qualitätsziele, zum Beispiel zur Methodik der Batchversuche. Vertreter und Vertreterinnen der Schweizer Systeme sind Mitglied in der europäischen Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der CENELEC-Normenreihe 50625.

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